Energieausweis

Energieausweis

  • → Für “Wohngebäude“ (EA-WG), „Nicht-Wohngebäude“ (EA-NWG) und „sonstige Gebäude“ (EA-SG) gemäß OIB-Richtlinie 6.
  • → Berechnung der Energiekennzahlen, wärmetechnisches Verhalten, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
  • → Neubau und Sanierung, Bestandsbewertung und Optimierung.
  • → Beratung betreffend Förderungen für Neubauten und Sanierungen von Wohnbauten, Wohnungen und Gewerbeobjekten.
  • → Energieberatung für die Wohnbauförderung.
  • → Projekte gemäß Richtlinien zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz.